AGB

 

Leistungsumfang von Buchungen

§ 1 Anlage
Miraflores bietet auf über 25 Hektar tropischer Garten- und Poolanlagen die erholsame Ruhe einer privaten Eigentümergemeinschaft. Alle Poolbereiche innerhalb der H&S Wohn-Anlagen sind mit gesicherten Zugangstüren vor öffentlicher Nutzung geschützt.

Die Anlage bietet neben der sorgfältig gepflegten Infrastruktur ein zentrales Clubhaus mit Restaurant (internationale Küche a la carte), Lounge, Bar und Show-Programm an der effektvoll beleuchteten Poolanlage innerhalb tropischer Gärten. Im Clubhaus können zudem lokale Events und Attraktionen als Tagesausflüge gebucht werden.

Miraflores wird an 365 Tagen im Jahr täglich 24 Stunden von einem Sicherheitsdienst mit eigenem Büro und Fahrzeugen innerhalb der Anlage überwacht. Dieser Service wird, wie auch die Instandhaltung und Pflege der Anlage, durch die Eigentümer-Gemeinschaftskosten gedeckt und ist im Leistungsumfang jeder Buchung enthalten. Im Tenniszentrum der Anlage (Preise laut Aushang) können neben der Platzmiete auch ganzjährig Kurse mit renommierten Tennislehrern gebucht werden. Daneben steht eine Rasenbowling-Anlage nach britischem Vorbild zur Verfügung.

§ 2 Mietobjekt
Der Mieter bezieht ein von H&S sorgfältig gereinigtes Mietobjekt in Süd-/Südwestlage laut beigefügtem Exposé mit Panoramablick und folgender Grundausstattung:

  • Alarmanlage mit Panik-Ruffunktion
  • Verglaste Loggia, variabel zu öffnen
  • Climalit-Doppelglasfenster
  • Polierter Marmorboden
  • Klimaanlage warm/kalt
  • Geschmackvolle, maßgefertigte Möblierung aus dunklem Holz
  • Hochwertige Leder-Sitzgruppe mit Schlafsofa (ca. 190cmx145cm)
  • Arbeitsplatz für Notebooks mit Highspeed-Internetzugang
  • 32" LCD Flachbild-TV mit internationalem SAT Empfang
  • DVD Player und CD Musikanlage mit USB Anschluß
  • Maßgefertigtes Schlafzimmer mit Doppelbetten auf 160x200cm
  • Hochwertige, atmungsaktive Bultex-Schaum-Matratzen (>20cm)
  • System-Einbauschränke mit großem Stauraum und Tresor
  • Maßgefertigte Einbauküche mit Granit-Arbeitsflächen, Ceran-Kochfeld, Dunstabzug, Kühl-/Gefrierkombi, Geschirrspüler, Mikrowelle, Trinkwasserhahn (Osmose Filter), Kaffeemaschine, Wasserkocher, Saftpresse, Toaster und umfangreichem Geschirr-Sortiment
  • Badezimmer mit Tageslicht-Fenster, Doppelwaschtisch, Multifunktions-Dusche, elektronischem Heizlüfter und Haartrockner
  • Waschmaschine, Bügeleisen und Bügelbrett
  • Intelligente Hotel-Licht-Schalttechnik
  • Geschmackvolle Dekoration und Accessoires

§ 3 Eingeschlossene Leistungen
Mit jeder Buchung erhalten H&S Mieter neben der Überlassung des Mietobjekts folgende Zusatzleistungen, welche bereits im Mietpreis enthalten sind:

  • 2 Flughafentransfers: Abholung am Flughafen Málaga am Anreisetag und Rücktransport am Abreisetag im modernen, klimatisierten Minibus
  • Mietfahrzeug zur freien Verfügung für die gesamte Dauer der Belegung
  • Catering-Paket: Grundnahrungsmittel für die Erstversorgung am Anreisetag
  • Ausreichend Bettwäsche, Handtücher und Strand-/Badetücher
  • Frisches Obst der Saison und 1 Flasche Wein zur Begrüßung

§ 4 Nicht eingeschlossene (zubuchbare) Leistungen
Neben den inkludierten Leistungen können weitere Dienstleistungen gegen angemessene Service-Charge zugebucht werden. Alle Informationen über zubuchbare Leistungen können sowohl der Webseite als auch den Auslagen im Mietobjekt entnommen werden.

  • Kind gerechtes Zusatzmobiliar mit Kinderbett, Laufgitter, Hochstuhl u.a.
  • Highspeed-Internetanschluß
  • Allergiker-Bettwäsche
  • Zwischenreinigung
  • Fahrzeug-Upgrade
  • Navigationssystem

Beherbergungs- und Stornobedingungen

§ 1 Mietverhältnis
Zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend H&S genannt und dem Vertragspartner, nachfolgend Mieter genannt, kommt nach einem Reservierungsauftrag seitens des Mieters und Zustellung der Buchungsbestätigung durch H&S ein Mietverhältnis zustande. Durch die Annahme der Buchungsbestätigung durch den Mieter und - falls vereinbart - mit der Leistung einer Anzahlung, erkennt der Mieter die nachstehend aufgeführten Miet- und Stornobedingungen als verbindlich an.

Der Reservierungsauftrag des Mieters kann auf dem Postweg, per Fax, EMail oder telefonisch erfolgen. Mit der schriftlich zugestellten Buchungs-Bestätigung durch H&S auf dem Postweg, per Fax oder eMail erhält der Mieter alle für das Mietverhältnis relevanten Angaben. Der Mieter erklärt sich auch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen verantwortlich.

§ 2 Fälligkeit und Zahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist vom Mieter eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises zu überweisen, es sei denn, H&S nimmt einen verbindlichen Reservierungsauftrag auch ohne Anzahlung durch die Buchungsbestätigung an. Der Restbetrag des Mietpreises kann nach Vereinbarung vor Antritt des Mietverhältnisses vom Mieter überwiesen werden, ist jedoch spätestens bei der Schlüsselübergabe in bar oder per Kreditkarte (VISA oder Mastercard) zu zahlen. Abweichend von etwaigen ländertypischen gesetzlichen Vorschriften ist der Mietpreis vom Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an H&S im voraus zu bezahlen. Für die Nutzung von Bett-Sofas berechnet H&S einen Wäsche-Aufpreis in Höhe von 30,- Euro pro Aufenthalt. Für die Nutzung von Klimageräten berechnet H&S 3,50 Euro pro Tag, beschränkt auf Aufenthalte in den Monaten Juli und August.

§ 3 Kündigung/Stornierung
Für Stornierung und Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit gelten folgende Bestimmungen:

3.1) Die Kündigung durch den Mieter hat schriftlich per Post, Fax oder EMail gegenüber H&S zu erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, daß er die Kündigung erklärt hat.
3.2) Stornogebühren bei Kündigung und Nichtanreise berechnen sich prozentual vom Gesamtmietpreis in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Stornierung vor Mietbeginn wie folgt:

0% bis 30 Tage vor Mietbeginn
25% ab 30 Tage bis Mietbeginn

3.3) Wenn der Mieter kündigt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig, also vor dem in der Buchungsbestätigung vereinbarten Mietende (Abreise) aus Gründen, die von H&S nicht zu vertreten sind, abreist, so steht H&S der gesamte Mietpreis zu. Ausnahmen hiervon sind unter §7 erklärt.

§ 4 Mietdauer und Belegung
Die Mietdauer ist in jeder Buchungsbestätigung zwischen An- und Abreise festgelegt. Die Mindestmietdauer beträgt 5 Übernachtungen, maximal können 28 Übernachtungen pro Reservierung gebucht werden. Der Bezug des Mietobjektes erfolgt am Anreisetag nach 15 Uhr, der Auszug am Abreisetag erfolgt vor 12 Uhr. Abweichungen sind nach Absprache möglich. Das Mietobjekt darf nur von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Kinder gelten dabei als Personen.

§ 5 Haftung
Der Umfang der gebuchten Leistungen ergibt sich für den Mieter aus der Leistungsbeschreibung durch H&S und seiner Dokumentation (soweit vorhanden) sowie mündlicher Auskünfte und Absprachen.

5.1) H&S bürgt für den einwandfreien betrieblichen Zustand des Mietobjektes sowie für die Richtigkeit des beschriebenen Leistungsumfangs und ist nach Treu und Glauben seitens des Mieters vollumfänglich für Schadenersatz entgangener Güter und/oder Leistungen haftbar. Der Mieter hat im Streitfall den Nachweis zu erbringen, daß nicht empfangene Güter oder Leistungen Teil des beschriebenen Leistungsumfangs waren. H&S übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters. Im Rahmen einer marktüblichen Versicherungspolice ist lediglich das Inventar des Mietobjektes versichert.
5.2) Der Mieter haftet seinerseits für die durch ihn oder mitreisende Personen verursachten Personenschäden und/oder für Sachschäden, sofern sie den normalen gebrauchsüblichen Verschleiß bei sorgsamem Umgang nachweisbar übersteigen, sowie für Verlust der Mietsache, der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände. Eltern haften für ihre Kinder. Für inkludierte Fahrzeuge haftet der Mieter im Schadensfall mit einer Selbstbeteiligung von 300 €.

§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich aller darin befindlichen Geräte und Gebrauchsgegenstände wie auch das inkludierte Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln. Alle durch den Mieter und/oder seiner mitreisenden Personen verursachten Schäden sind H&S unverzüglich anzuzeigen und entweder als dingliche Sache oder im Neuwert der Sache zu ersetzen.
Der Mieter und seine mitreisenden Personen werden angehalten, zum Rauchen ausschließlich die Terrassen zu nutzen. Eine Reinigung und/oder Beseitigung von Schäden, nachweislich verursacht durch Rauchen, werden dem Mieter von H&S gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Gewährleistungsansprüche
Sollten beim Bezug des Mietobjektes Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich an H&S zu melden. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und kann H&S innerhalb einer zumutbaren Frist keine Abhilfe schaffen, so ist der Mieter zur Minderung des Mietpreises berechtigt. Eine Kündigung seitens des Mieters ist zudem berechtigt, sofern das Mietverhältnis durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer etc. erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Der bereits gezahlte Mietpreis für die Restdauer des Mietverhältnisses wird in diesem Falle erstattet.

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beherbergungs- und Stornobedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich dann gemeinsam um eine zulässige Bestimmung bemühen, welche einer beabsichtigten und für beide Parteien vertretbaren Regelung am nächsten kommt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist der Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet. Der Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht in Mijas Costa, Provinz Málaga.

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