§ 1 Anlage
Miraflores bietet auf über 25 Hektar tropischer
Garten- und Poolanlagen die erholsame Ruhe einer
privaten Eigentümergemeinschaft. Alle Poolbereiche
innerhalb der H&S Wohn-Anlagen sind mit gesicherten
Zugangstüren vor öffentlicher Nutzung geschützt.
Die Anlage bietet neben der sorgfältig gepflegten
Infrastruktur ein zentrales Clubhaus mit Restaurant
(internationale Küche a la carte), Lounge, Bar und
Show-Programm an der effektvoll beleuchteten Poolanlage
innerhalb tropischer Gärten. Im Clubhaus können zudem
lokale Events und Attraktionen als Tagesausflüge gebucht
werden.
Miraflores wird an 365 Tagen im Jahr täglich 24 Stunden
von einem Sicherheitsdienst mit eigenem Büro und
Fahrzeugen innerhalb der Anlage überwacht. Dieser
Service wird, wie auch die Instandhaltung und Pflege der
Anlage, durch die Eigentümer-Gemeinschaftskosten gedeckt
und ist im Leistungsumfang jeder Buchung enthalten.
Im Tenniszentrum der Anlage (Preise laut Aushang) können
neben der Platzmiete auch ganzjährig Kurse mit
renommierten Tennislehrern gebucht werden. Daneben steht
eine Rasenbowling-Anlage nach britischem Vorbild zur
Verfügung.
§ 2 Mietobjekt
Der Mieter bezieht ein von H&S sorgfältig
gereinigtes Mietobjekt in Süd-/Südwestlage laut
beigefügtem Exposé mit Panoramablick und folgender
Grundausstattung:
§ 3 Eingeschlossene Leistungen
Mit jeder Buchung erhalten H&S Mieter neben der
Überlassung des Mietobjekts folgende Zusatzleistungen,
welche bereits im Mietpreis enthalten sind:
§ 4 Nicht eingeschlossene (zubuchbare) Leistungen
Neben den inkludierten Leistungen können weitere
Dienstleistungen gegen angemessene Service-Charge
zugebucht werden. Alle Informationen über zubuchbare
Leistungen können sowohl der Webseite als auch den
Auslagen im Mietobjekt entnommen werden.
§ 1 Mietverhältnis
Zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend H&S
genannt und dem Vertragspartner, nachfolgend Mieter
genannt, kommt nach einem Reservierungsauftrag seitens
des Mieters und Zustellung der Buchungsbestätigung durch
H&S ein Mietverhältnis zustande. Durch die Annahme der
Buchungsbestätigung durch den Mieter und - falls
vereinbart - mit der Leistung einer Anzahlung, erkennt
der Mieter die nachstehend aufgeführten Miet- und
Stornobedingungen als verbindlich an.
Der Reservierungsauftrag des Mieters kann auf dem
Postweg, per Fax, EMail oder telefonisch erfolgen. Mit
der schriftlich zugestellten Buchungs-Bestätigung durch
H&S auf dem Postweg, per Fax oder eMail erhält der
Mieter alle für das Mietverhältnis relevanten Angaben.
Der Mieter erklärt sich auch für die Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden
Personen verantwortlich.
§ 2 Fälligkeit und Zahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist vom Mieter
eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises zu
überweisen, es sei denn, H&S nimmt einen verbindlichen
Reservierungsauftrag auch ohne Anzahlung durch die
Buchungsbestätigung an. Der Restbetrag des Mietpreises
kann nach Vereinbarung vor Antritt des Mietverhältnisses
vom Mieter überwiesen werden, ist jedoch spätestens bei
der Schlüsselübergabe in bar oder per Kreditkarte (VISA
oder Mastercard) zu zahlen. Abweichend von etwaigen
ländertypischen gesetzlichen Vorschriften ist der
Mietpreis vom Mieter für die gesamte Dauer des
Mietverhältnisses an H&S im voraus zu bezahlen. Für die
Nutzung von Bett-Sofas berechnet H&S einen
Wäsche-Aufpreis in Höhe von 30,- Euro pro Aufenthalt.
Für die Nutzung von Klimageräten berechnet H&S
3,50 Euro pro Tag, beschränkt auf Aufenthalte in den
Monaten Juli und August.
§ 3 Kündigung/Stornierung
Für Stornierung und Beendigung des Mietverhältnisses
vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit gelten folgende
Bestimmungen:
3.1) Die Kündigung durch den Mieter hat
schriftlich per Post, Fax oder EMail gegenüber H&S zu
erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, daß
er die Kündigung erklärt hat.
3.2) Stornogebühren bei Kündigung und
Nichtanreise berechnen sich prozentual vom
Gesamtmietpreis in Abhängigkeit des Zeitpunkts der
Stornierung vor Mietbeginn wie folgt:
0% bis 30 Tage vor Mietbeginn
25% ab 30 Tage bis Mietbeginn
3.3) Wenn der Mieter kündigt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig, also vor dem in der Buchungsbestätigung vereinbarten Mietende (Abreise) aus Gründen, die von H&S nicht zu vertreten sind, abreist, so steht H&S der gesamte Mietpreis zu. Ausnahmen hiervon sind unter §7 erklärt.
§ 4 Mietdauer und Belegung
Die Mietdauer ist in jeder Buchungsbestätigung
zwischen An- und Abreise festgelegt. Die
Mindestmietdauer beträgt 5 Übernachtungen, maximal
können 28 Übernachtungen pro Reservierung gebucht werden. Der Bezug des
Mietobjektes erfolgt am Anreisetag nach 15 Uhr, der
Auszug am Abreisetag erfolgt vor 12 Uhr. Abweichungen
sind nach Absprache möglich. Das Mietobjekt darf nur von
der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl
belegt werden. Kinder gelten dabei als Personen.
§ 5 Haftung
Der Umfang der gebuchten Leistungen ergibt sich für
den Mieter aus der Leistungsbeschreibung durch H&S und
seiner Dokumentation (soweit vorhanden) sowie mündlicher
Auskünfte und Absprachen.
5.1) H&S bürgt für den einwandfreien
betrieblichen Zustand des Mietobjektes sowie für die
Richtigkeit des beschriebenen Leistungsumfangs und ist
nach Treu und Glauben seitens des Mieters vollumfänglich
für Schadenersatz entgangener Güter und/oder Leistungen
haftbar. Der Mieter hat im Streitfall den Nachweis zu
erbringen, daß nicht empfangene Güter oder Leistungen
Teil des beschriebenen Leistungsumfangs waren. H&S
übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und
Wasserschäden am Eigentum des Mieters. Im Rahmen einer
marktüblichen Versicherungspolice ist lediglich das
Inventar des Mietobjektes versichert.
5.2) Der Mieter haftet seinerseits für
die durch ihn oder mitreisende Personen verursachten
Personenschäden und/oder für Sachschäden, sofern sie den
normalen gebrauchsüblichen Verschleiß bei sorgsamem
Umgang nachweisbar übersteigen, sowie für Verlust der
Mietsache, der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände.
Eltern haften für ihre Kinder. Für inkludierte Fahrzeuge
haftet der Mieter im Schadensfall mit einer
Selbstbeteiligung von 300 €.
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt
einschließlich aller darin befindlichen Geräte und
Gebrauchsgegenstände wie auch das inkludierte Fahrzeug
sorgsam und pfleglich zu behandeln. Alle durch den
Mieter und/oder seiner mitreisenden Personen
verursachten Schäden sind H&S unverzüglich anzuzeigen
und entweder als dingliche Sache oder im Neuwert der
Sache zu ersetzen.
Der Mieter und seine mitreisenden Personen werden
angehalten, zum Rauchen ausschließlich die Terrassen zu
nutzen. Eine Reinigung und/oder Beseitigung von Schäden,
nachweislich verursacht durch Rauchen, werden dem Mieter
von H&S gesondert in Rechnung gestellt.
§ 7 Gewährleistungsansprüche
Sollten beim Bezug des Mietobjektes Mängel
festgestellt werden, so sind diese unverzüglich an H&S
zu melden. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und kann H&S innerhalb einer
zumutbaren Frist keine Abhilfe schaffen, so ist der
Mieter zur Minderung des Mietpreises berechtigt. Eine
Kündigung seitens des Mieters ist zudem berechtigt,
sofern das Mietverhältnis durch höhere Gewalt wie
Naturkatastrophen, Feuer etc. erheblich erschwert bzw.
unmöglich gemacht wird. Der bereits gezahlte Mietpreis
für die Restdauer des Mietverhältnisses wird in diesem
Falle erstattet.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beherbergungs-
und Stornobedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar
oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien
werden sich dann gemeinsam um eine zulässige Bestimmung
bemühen, welche einer beabsichtigten und für beide
Parteien vertretbaren Regelung am nächsten kommt.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem
Mietverhältnis ist der Ort, an dem sich das Mietobjekt
befindet. Der Gerichtsstand ist das zuständige
Amtsgericht in Mijas Costa, Provinz Málaga.